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Landesvorstand
So wie einige Schülerräte an den Schulen einen Vorstand haben, so hat auch der Landesschülerrat einen Vorstand.
Der ist vor allem dazu da, dass auch zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen, die ja nur 4 Mal im Jahr stattfinden, eine effektive und umfangreiche Arbeit stattfinden kann. Denn Schüler und Schülerinnen haben ja immer wieder Probleme, bei denen sie Hilfe benötigen. Genauso brauchen die einzelnen Kreisschülerräte stetig Unterstützung und auch Projekte können so optimal geplant und umgesetzt werden.
Der Vorstand des LandesSchülerRates wird auf eine Dauer von 2 Jahren von der Landesdelegiertenkonferenz gewählt. Er besteht aus dem Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden, einem Finanzer und 4 weiteren Personen. Auf den monatlichen Treffen werden dann alle aktuellen Themen besprochen, Projekte geplant und Aufgaben verteilt. So ist immer eine effektive und kontinuierliche Arbeit möglich.
